Anfragen für ein Bodengutachten
Sachverständige in der Nähe erstellen Ihnen individuelle Angebote für ein Bodengutachten:
Bodengutachten in Langen vom 02.11.2016
Gewerbehalle 1.500 m², eben,ohne Keller. DE-63814 Mainaschaff 03.11.2016
Ich benötige ein Bodengutachten für unsere Grundstück. Fläche … DE-50374 Erftstadt B… 03.11.2016
Fläche 130 m² (Brutto-Grundfläche), eben, ohne Keller, Erdgeschos… DE-74538 Rosengarten 02.11.2016
Fläche ca.1850 m², eben, mit Keller. DE-12103 Berlin 02.11.2016
Fläche 833 m², eben, ohne Keller. DE-16356 Werneuchen 02.11.2016
Fläche 601 m², eben, mit Keller. DE-67489 Kirrweiler 02.11.2016
Fläche 820 m², eben, mit Keller DE-55130 Mainz-Weise… 02.11.2016
Die Grunstücksfläche beträgt 1.000 m². Wir wollen ohne Keller bau… DE-04720 Döbeln 02.11.2016
▼ Ich würde gerne ein Baugrundgutachten für ein Grundstück in Lange… DE-63225 Langen 02.11.2016
Es geht um ein Grundstück, auf dem bereits ein Haus steht. Neb… DE-78733 Aichhalden 01.11.2016
Fläche 580 m², fast eben mit Keller. DE-84144 Geisenhause… 01.11.2016
Datum
02.11.2016, 09:30 Uhr
Gutachtenbereich
Bodengutachten
Beschreibung
Ich würde gerne ein Baugrundgutachten für ein Grundstück in Langen im Neubaugebiet Belzborn in Auftrag geben und bitte Sie mir ein entsprechendes Angebot zu erstellen.
Gebaut werden soll ein Reiheneckhaus als Fertighaus im Anschluss an das bereits errichtete Reihenhaus.
Das Baufenster hat eine maximale Breite von 7,80 m und die Länge soll nicht länger als 11 m betragen und somit dem bereits stehenden Reihenmittelhaus entsprechen.
Das Bodengutachten soll zunächst insbesondere die folgenden Fragen klären:
– Kann das Haus mit einer Bodenplatte gebaut werden oder wird empfohlen das Haus mit Keller zu bauen, da das Nachbarhaus bereits einen Keller besitzt. Aus Kostengesichtspunkten ist hier entscheidend wie viel Erde ausgetauscht beziehungsweise befestigt werden muss.
– Wenn das Haus mit Keller gebaut wird, sollte dann zur Absicherung eine "weiße" Wanne gebaut werden?
– Da ein Hausanbieter Erdwärme empfohlen hat, wäre es interessant Ihre Meinung zu diesem Thema zu erhalten.
Da das Gutachten später ebenfalls für den Bau verwendet werden soll, bitte ich Sie bereits alle notwendigen Punkte mit aufzunehmen, da ein nachträgliches zweites Gutachten vermutlich deutlich teurer wird.
Insbesondere für den Bau mit Keller fordert der Bebauungsplan ein Hydrologisches Gutachten.
Die Anforderungen des Bebauungsplans sind hierbei die folgenden:
„Hydrogeologisches Einzelgutachten Soweit bei der Errichtung von baulichen Anlagen Gründungen tiefer als 2 m unter Geländeoberfläche vorgesehen sind, ist durch Einzelgutachten sicherzustellen, dass die wasserführenden Schichten nicht gefährdet sind und eine Mächtigkeit dieser Schichten von mindestens 1,0 m erhalten bleibt. Das Einzelgutachten ist vom Bauherrn den Bauantragsunterlagen beizufügen.“
Ausführungsort
DE-63225 Langen