Anfragen für ein Bodengutachten
Sachverständige in der Nähe erstellen Ihnen individuelle Angebote für ein Bodengutachten:
Bodengutachten in Lüdersdorf vom 21.01.2026
Ich benötige ein Baugrundgutachten. DE-92637 Weiden 06.02.2026
Ich benötige ein Baugrundgutachten. DE-92637 Weiden 06.02.2026
Ich benötige ein Bodengutachten. Verdener Straße 52 Gemarkung… DE-28870 Ottersberg 06.02.2026
Ich benötige ein Bodengutachten für den Neubau eines Einfamilienh… DE-35713 Eschenburg 06.02.2026
Ich benötige ein Bodengutachten. DE-63110 Rodgau 05.02.2026
Im Rahmen eines Sanierungsvorhabens inklusive Erweiterung eines E… DE-51107 Köln 05.02.2026
Ich benötige ein Bodengutachten für die Sanierung eines Einfamili… DE-13465 Berlin 04.02.2026
Ich benötige ein Bodengutachten für den Bau von zwei Einfamilienh… DE-86343 Königsbrunn 04.02.2026
Ich benötige ein Bodengutachten als Grundlage für die weiteren In… DE-55496 Argenthal 03.02.2026
Ich benötige ein Bodengutachten für den Bau eines Einfamilienhaus… DE-89290 Buch 02.02.2026
Ich benötige eine Vorort Überprüfung. Es soll eine bis zu 3 m … DE-47802 Krefeld 02.02.2026
Ich benötige ein Bodengutachten für den Bau eines Einfamilienhaus… DE-89290 Buch 02.02.2026
Ich benötige ein Bodengutachten. Einfamilienhaus, Bauantrag ist g… DE-50171 Kerpen Blat… 01.02.2026
Datum
21.01.2026, 14:48 Uhr
Gutachtenbereich
Bodengutachten
Beschreibung
Anfrage für die Untersuchung von Bodenproben
Im Rahmen eines Projektes zur Neuansiedlung der akut vom Aussterben bedrohten Anhang-II-Art nach FFH-Richtlinie Luronium natans (Froschkraut) sollen zwei Kleingewässer (jeweils 200 m², maximal 1 m tief in der Mitte, zum Rand hin flach auslaufend) im GGB DE 2130-303 (Palinger Heide) angelegt werden. In der Umgebung gab es in der Vergangenheit ein Luronium-Vorkommen.
Ausgewählt wurden die Flurstücke 168 und 174, Flur 5, Gemarkung Palingen. Vor der Neuanlage müssen noch Gehölze entfernt werden. Die Einverständniserklärungen der Eigentümer und des Pächters liegen bereits vor.
Der Aushub für das Kleingewässer auf Flurstück 168 darf, vorbehaltlich der Unbedenklichkeit, auf dem benachbarten Flurstück 171/2 der Gemeinde Lüdersdorf ausgebracht werden.
Eine Einverständniserklärung hierzu liegt ebenfalls vor.
Der Aushub des Kleingewässers auf Flurstück 174 soll auf dem gleichen Flurstück seitlich verbracht werden.
Die Flächen werden nicht landwirtschaftlich genutzt. Der Pächter beweidet einige Flächen in der Palinger Heide zur Landschaftspflege mit Schafen, ist mit der Durchführung des Projekts aber ebenfalls einverstanden.
Dies zur Erklärung meines Anliegens.
Nun möchte ich Sie fragen, ob Sie und Ihr Unternehmen Bodenproben der ausgewählten Flurstücke zum einen auf ihre Unbedenklichkeit im Sinne einer problemlosen Verbringung auf das benachbarte Flurstück untersuchen können (insbesondere Schadstoffe nach BBodSchV) und zum anderen den Baugrund untersuchen können.
Da die ausgewählten Positionen relativ niedrig gelegen sind, besteht auch die Hoffnung, dass Grund- oder Sickerwasser nach oben dringt.
Nichts wäre unsinniger, als eine Gehölzentnahme und den Aushub der Flächen zu beauftragen, wenn Wasser weder ansteht noch aufgrund der Bodenstruktur gehalten werden kann.
Die Beprobung der Flurstücke sollte gerne zeitnah in den Monaten Februar oder März 2026 erfolgen.
Ausführungsort
DE-23923 Lüdersdorf
