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Bodengutachten in Schmitten/Taunus vom 22.09.2011

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Datum

22.09.2011, 14:51 Uhr

Gutachtenbereich

Bodengutachten

Beschreibung

Meine Tochter hat vor 5 Jahren ein Haus auf einem Hanggrundstück gebaut. Der Nachbar hat ohne Baugenehmigung an seinem darunter liegenden Grundstück die 5m bis zur Straße und 2m vom Grundstück der Tochter weggebaggert, um eine Garage zu bauen. Das Vorhaben hat die Baubehörde gestoppt mit der Auflage, das Hanggrundstück zu sichern. Der Nachbar setzte 1m hohe L-Steine 4m von der Straße entfernt und füllte dahinter mit Kies auf. Da meine Tochter zuvor mit Hilfe dieses Nachbarn ihren Boden 3m aufgeschüttet hatte und dies nun rückgängig machen muss, kann sie auf dem Kies keine Hang stützenden Maßnahmen durchführen. Wir benötigen also ein Gutachten, dass besagt, dass auf dieser Kiesaufschüttung im beiderseitigen Grenzbereich eine Hangsicherung mit Betonsteinen und Erdabtragung auf dem Grundstück meiner Tochter nicht möglich ist. Der Nachbar hätte an der Grundstücksgrenze mindestens 2m hohe L-Steine (= gewachsene Bodenhöhe an Grundstücksgrenze) verwenden müssen und den geklauten Teil dahinter wieder mit verfestigter Erde o.ä. so verfüllen müssen, dass meine Tochter eine Hangsicherung ihrerseits durchführen kann.

Ausführungsort

DE-61389 Schmitten/Taunus

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