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Bodengutachten in Flensburg vom 23.08.2012

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Datum

23.08.2012, 15:31 Uhr

Gutachtenbereich

Bodengutachten

Beschreibung

Für die Versickerungsfähigkeit des Baugrunds ist ein Bodengutachten erforderlich.

Hierzu sind im Bereich der geplanten Rohr-Rigolen-Versickerung zwei Bodenproben bis in jeweils mindestens 3-4m Tiefe zu entnehmen und gut-achterlich zu bewerten.

Das Bodengutachten soll gleichzeitig Ergebnisse zur Bodenbeschaffenheit für den späteren Bau (Bodenplatte, etc) beitragen.

Vergleichbare Kostenvoranschlage sind erwünscht.

Ausführungsort

DE-24944 Flensburg

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