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Datum

23.10.2017, 07:52 Uhr

Gutachtenbereich

Bodengutachten

Beschreibung

Am 13.10.2017 hatte ich einen Rohrbruch in der Wasserzuleitung (Kunststoffrohr 1½ Zoll) von der Straße in mein Wohnhaus zu beklagen. Das Leitungswasser ist in die Drainage meines Hauses eingetreten und mit großer Wucht in einen Schacht in meinem Keller geflossen. Von hier wurde es von einer automatischen Pumpe hochgepumpt und in den Abwasserkanal eingeleitet. Ein Schaden im Haus selbst ist also nicht eingetreten.

Das Wasser ist schätzungsweise mehrere Stunden schon in meinen Schacht eingeflossen, bevor ich es bemerkt habe und Hilfe holen konnte. Die Wasserversorgung hat in der Nacht noch um 24:00 Uhr das Ventil der Wasserzuleitung zu meinem Haus abgesperrt. Der Wasserzufluss hat dann erst langsam nachgelassen, um schließlich um 18:00 Uhr am nächsten Tag ganz aufzuhören. Am 18.10. hat dann die Wasserversorgung einen Inliner (1Zoll) in mein Haus gelegt und an mein Leitungswassernetz im Haus angeschlossen.

In meinem Vorgarten, der 90 cm über Straßenniveau liegt (die Erde wurde vor 42 Jahren aufgeschüttet und mit einer Einfassungsmauer umgeben) hat sich auf einer Fläche von ca. 1 – 2 m² die Erde um ca. 15 cm abgesenkt. Diese Stelle liegt ca. 2 m von meiner Hausaußenwand und ca. 1 m seitlich der Zuleitung entfernt. Der Rohrbruch liegt ca. 2,20 m tief unterhalb meines Vorgartens. Von hier bis zum Kellerschacht, in den das Wasser reingeflossen ist, sind es in der einen Richtung ca. 22 m teilweise unterhalb der Terrasse beziehungsweise in der anderen Richtung um das Haus herum teilweise unterhalb der Garage 35 m Drainage.

Mein Problem ist jetzt folgendes: Ich bin mir jetzt nicht sicher, ob außer der beschriebenen (aus meiner Sicht harmlosen) Bodenabsenkung noch weiterer Schaden eingetreten ist, den ich z.Z. noch nicht feststellen kann. Es stellt sich die Frage, ob eventuell noch weitere Schäden zu befürchten sind, die erst später in einigen Jahren bemerkt werden (weitere Absenkungen im Erdreich eventuell unterhalb der Terrasse, Verschlämmung der Drainage o.ä.)? Sollte ich einen Gutachter zu Rate ziehen, der den Sachverhalt fachmännisch beurteilen kann. Wird der Schaden erst später festgestellt, ist die Entschädigung durch die Gebäudeversicherung eventuell infrage gestellt.

Ihre Meinung dazu würde mich interessieren. Welchen Rat für das weitere Vorgehen können Sie mir geben?

Ausführungsort

DE-67134 Birkenheide

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