Anfragen für ein Bodengutachten
Sachverständige in der Nähe erstellen Ihnen individuelle Angebote für ein Bodengutachten:
Bodengutachten in Berlin vom 02.09.2020
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Ich bitte um ein kostenloses und unverbindliches Angebot für ein … DE-15754 Heidesee /B… 03.09.2020
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Ich benötige ein Bodengutachten. DE-85092 Kösching 03.09.2020
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Ich benötige ein Bodengutachten für ein Grundstück mit 456 m². Ge… DE-69118 Schlierbach 03.09.2020
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▼ Der Bezirk Marzahn-Hellersdorf stellt den Bebauungsplan 10-72 „Pi… DE-12623 Berlin 02.09.2020
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Ich benötige ein Bodengutachten und wünsche einen Kostenvoranschl… DE-75177 Pforzheim 02.09.2020
Ich benötige ein Bodengutachten. DE-38108 Braunschwei… 02.09.2020
Datum
02.09.2020, 18:33 Uhr
Gutachtenbereich
Bodengutachten
Beschreibung
Der Bezirk Marzahn-Hellersdorf stellt den Bebauungsplan 10-72 „Pilgramer Straße“ auf. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt das Grundstück Pilgramer Straße 304-310. Dieses Grundstück wurde bislang landwirtschaftlich genutzt. Auf dem Grundstück wird ein größeres Entwicklungsvorhaben geplant. Vorgesehen ist die Errichtung eines Bildungscampus. Das Hauptgebäude des Bildungscampus ist ein Schulgebäude mit vier Geschossen. Östlich des Schulgebäudes sind eine Turnhalle sowie Mehrzweckgebäude vorgesehen. Auf dem Grundstück Pilgramer Straße 304-310 wird somit eine hohe Versiegelung eintreten. Das Vorhabengrundstück umfasst die zwei Flurstücke 7538 und 9391/47.
Unmittelbar nördlich an das Grundstück Pilgramer Straße 304-310 angrenzend wurde die Fachmarktagglomeration Pilgramer Straße entwickelt. Das Hauptgebäude wird durch den Möbelfachmarkt Porta genutzt, der im Mai 2017 eröffnet wurde. Seit dem Bau des Möbelfachmarktes tritt auf dem Grundstück Pilgramer Straße 304-310 ein deutlich wahrnehmbares Problem mit Schichtenwasser auf. Aus umliegenden Bebauungsplanverfahren ist bekannt, dass die bestehenden Böden im Plangebiet von Geschiebemergel geprägt werden, die nur schwer wasserdurchlässig sind. Das Bebauungsplangebiet 10-72 gehört landschaftsgeographisch bereits zur Barnim-Hochfläche.
Die für die Wasserwirtschaft zuständige Senatsverwaltung in Berlin gibt vor, die Ableitung des Niederschlagswassers bei Neubauten in einem Bebauungsplan auf ein „natürliches Maß“ zu begrenzen. Das bedeutet, dass eine Einleitung von Niederschlagswasser in die Kanalisation von der Fläche der Baugebiete zukünftig nur in Höhe des Abflusses zulässig ist, der ohne Versiegelung, d.h. im unbebauten Zustand auftreten würde. Aus diesem Grund ist bereits bei der Aufstellung des Bebauungsplanes 10-72 zu prüfen, wie das Gebot der dezentralen Niederschlagswasser-Bewirtschaftung beachtet werden kann.
Ich bitte Sie um Abgabe eines Angebotes zur Erstellung eines Gutachtens für das Niederschlagswasser-Management. Das Gutachten soll folgende Aussagen enthalten:
- Anzahl der erforderlichen Rammkernsondierungen auf dem Grundstück Pilgramer Straße 304-310,
- Geologische Verhältnisse,
- Hydrologische Verhältnisse,
- Durchlässigkeit und Versickerungsvermögen,
- Baugrundverhältnisse wie Eigenschaften und Kennwerte des Baugrunds,
- Ermittlung der Bemessungsregenspende für das Vorhabengrundstück.
Aufbauend auf diesen Angaben sollen Vorschläge abgeleitet werden, mit welchen Methoden das Gebot der dezentralen Niederschlagswasser-Bewirtschaftung auf dem Grundstück Pilgramer Straße 304-310 umgesetzt werden kann. Eine technische beziehungsweise finanzielle Vorzugsvariante soll benannt werden.
Die Variante zur Entwicklung eines Gründaches beziehungsweise Grünretentionsdaches auf dem geplanten Schulgebäude und die daraus resultierende Rückhaltungsmöglichkeit für Niederschlagswasser sollen gesondert erörtert werden.
Wenn weitere Leistungsbestandteile für erforderlich gehalten werden, möge dies bitte gesondert aufgeführt werden. Das Gutachten für das Niederschlagswasser-Management soll in Form einer barrierefreien PDF-Datei bis maximal 2,5 MB übergeben werden.
Ich bitte Sie um möglichst zeitnahe Abgabe eines Angebotes.
Ausführungsort
DE-12623 Berlin