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Datum

01.11.2021, 19:30 Uhr

Gutachtenbereich

Bodengutachten

Beschreibung

Gegengutachten WAZV-Versickerungsgutachten

Die über 600 Mitglieder starke Bürgerinitiative "Bezahlbares Abwasser" (www.bezahlbares-abwasser.de) in Hecklingen bei Staßfurt beabsichtigt zur Abwehr eines möglichen Niederschlagswasser-Anschluss- und Benutzungszwang durch den hiesigen Wasser- und Abwasserzweckverband WAZV "Bode-Wipper" ein Gegengutachten zum vorliegenden Bodengutachten Niederschlagswasserversickerung eines Ingenieursbüros aus Sachsen erstellen zu lassen.

Mit diesem Gegengutachten soll aufgezeigt werden, dass eine Begründung eines NW-ABZ einzig und allein aus der Nichtversickerungsfähigkeit (kein Versickerungspotential laut Bodengutachten) in mehr als der Hälfte der betrachteten Siedlungsfläche nicht gerechtfertigt ist.

Insbesondere liefert das vorliegende Bodengutachten keinerlei Nachweise, dass es eine direkte Beziehung zwischen "festgestellter Nichtversickerungsfähigkeit" und irgend welchen nennenswerten Schäden in der Vergangenheit im Verbandsgebiet gibt.

Eine mögliche Schadensbetrachtung in der Zukunft erfolgte ebenfalls nicht. Da aber das Wassergesetz LSA geradezu auf die Schadens-problematik abhebt (§ 79b Abs. (1) 2. Satz: "Die Eigentümer von privaten Niederschlagswasserbeseitigungsanlagen sind vom Anschluss- und Benutzungszwang nach Satz 1 befreit, wenn das Niederschlagswasser schadlos beseitigt wurde ..." , aber im Bodengutachten das Wort "Schaden" nicht ein einziges Mal vorkommt. Jahrzehnte beziehungsweise sogar jahrhunderte lange Erfahrungen im Verbandsgebiet zeigen, dass mit den schon vor sehr langer Zeit angelegten Entwässerungsgräben es nie zu ernsthaften Schäden infolge hoher Grundwasserstände gekommen ist.

Durch diese Konstellation, Gutachtenaussage: Grundstück liegt in einem nichtverisckerungsfähigen Areal, muss nun der Grundstückeigentümer nachweisen, dass er sein NW sehr wohl schadlos versickern kann.

Obwohl dies ganz klar eine Beweislastumkehr darstellt, soll unseren Grundstückseigentümern ein Mittel an die Hand gegeben werden, damit sie eben nicht mit aufwendigen und vor allem teuren Bodenuntersuchungen auf ihren Grundstücken das Gegenteil erst beweisen müssen. Natürlich muss der Grundstückseigentümer genau darlegen, wie er das Niederschlagwasser von seinen versiegelten Flächen entsorgt.

Da wir nur über eine sehr bescheidene Fachkompetenz zur Hydrogeologie verfügen, haben wir nur grobe Vorstellungen, wie das Gegengutachten aussehen könnte.

Nach einer anfänglichen Analyse/Betrachtung sollte zunächst herausgearbeitet werden, welche Bedingungen zusätzlich zu einer allgemeinen Nichtversickerungsfähigkeit vorliegen müssen, damit es tatsächlich zu dauer- und ernsthaften Schäden, wie z.B. Vernässungen an Gebäuden, kommen kann.

Dies müsste den Aussagen des vorliegenden Gutachtens gegenüber gestellt werden.

Vorortuntersuchungen sollten sicherlich auch vorgenommen werden. Da natürlich nicht das gesamte Verbandsgebiet (über 3.100 ha)untersucht werden kann, sollte an ausgewählten Flächen detailliertere Untersuchungen durchgeführt werden. Letztlich sollen mit dem Gegengutachten ernsthafte Zweifel an der Begründung eines NW-ABZ nur anhand großflächiger Nichtversicke-rungsareale herbeigeführt werden.

Bei Interesse an der Erstellung eines solchen Gegengutachtens sollten dann Methodiken, Untersuchungsschwerpunkte und Detailuntersuchungen besprochen werden. Gern setzen wir auf Ihre Expertise.

Ausführungsort

DE-39444 Hecklingen

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