Anfragen für ein Bodengutachten
Sachverständige in der Nähe erstellen Ihnen individuelle Angebote für ein Bodengutachten:
Bodengutachten in Burg vom 06.09.2021
Ich benötige ein Bodengutachten. DE-89428 Syrgenstein 06.09.2021
▼ Wir interessieren uns für ein Baugrundstück in der Gemeinde Trabe… DE-56843 Burg 06.09.2021
Ich benötige ein Bodengutachten, wobei es mir um die Tragfähigkei… DE-52477 Alsdorf 06.09.2021
Ich benötige ein Bodengutachten beziehungsweise eine Baugrundguta… DE-15938 Golßen OT G… 06.09.2021
Ich benötige ein Bodengutachten für Fundamentplatte. Bodenplat… DE-63322 Rödermark 06.09.2021
Wir benötigen ein Bodengutachten mit Gründungsempfehlung und Anga… DE-31028 Gronau (Lei… 06.09.2021
Ich benötige ein Bodengutachten. DE-14089 Berlin 03.09.2021
Ich benötige ein Bodengutachten in der Straße Vor der Essach 18. DE-88099 Neukirch 03.09.2021
Ich benötige ein Bodengutachten. DE-04916 Schönewalde 03.09.2021
Bauvorhaben: Einfamilienhaus Bungalow-Stil ohne Keller ca.12x12 m… DE-08606 Ottengrün, … 03.09.2021
Ich benötige ein Bodengutachten für ein Einfamilienhaus. Es hande… DE-55624 Rhaunen 03.09.2021
Ich benötige eine Altlastenprüfung für eine alte Tierzuchtanlage.… DE-15827 Blankenfeld… 02.09.2021
Ich benötige ein Bodengutachten zum bau eines Einfamilienhauses (… DE-70734 Lichtenwald… 01.09.2021
Ich benötige ein Bodengutachten. DE-51061 Köln 01.09.2021
Ich benötige ein Bodengutachten eines 630 m² großen Grundstücks u… DE-96166 Neubrunn 01.09.2021
Datum
06.09.2021, 07:13 Uhr
Gutachtenbereich
Bodengutachten
Beschreibung
Wir interessieren uns für ein Baugrundstück in der Gemeinde Traben-Trarbach (Mosel), für das wir gerne ein Baugrundgutachten (inklusive Analyse eventueller Altlasten, Oberflächenwasseranalyse und Höheneinmessung) erstellen lassen möchten, welches wir noch nicht gekauft haben.
Grundstück
- ehemaliger Weinberg mit Hanglage (kein Steilhang)
- circa 1.700 m²
- Breite circa 16 m
- Nur „vorderer“ Bereich bebaubar, circa 40 m
- Grenzabstände von links und rechts 3 m
- Kein Bebauungsplan vorhanden, laut Verbandsgemeinde „Grundstück wird bauplanungsrechtllich nach § 34 Landesbauordnung/RLP beurteilt (der sogenannte "Innenbereich"), es gibt kein besonderes Bauplanungsrecht in Form eines Bebauungsplanes. Der Begriff "Umgebungsbebauung" bezieht sich auf das Einfügungsgebot, d.h. das sich Ihr geplantes Vorhaben in die vorhandene Nachbarbebauung einfügt.“
Da wir uns in einer sehr frühen Planungsphase befinden, liegen nur folgende Eckdaten vor.
Planung Wohngebäude
- Haus soll nicht direkt an der unteren Straße stehen (circa 10 bis 15 m)
- „Bebaubarer Bereich“ für das Wohnhaus von circa 250 - 300 m²
- kein Keller
- Gebäude mit 2 bis 3 Geschossen
- Garage im untersten Geschoss
- Wohn-Ess- Bereich im mittleren Geschoss und von hinten ebenerdig begehbar
- Bad und Schlafbereich im obersten Geschoss
Wir bitten um Zusendung eines Angebotes für ein Baugrundgutachten und in welchem zeitlichen Rahmen dies realisiert werden kann.
Ausführungsort
DE-56843 Burg