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Datum

15.05.2024, 08:00 Uhr

Gutachtenbereich

Bodengutachten

Beschreibung

"Um zu gewährleisten, dass die Erschließung des Grundstückes bezogen auf das Niederschlagswasser als gesichert betrachtet werden kann, ist nachzuweisen, wie dieses auf dem Grundstück versickert wird. Der Nachweis ist gemäß Arbeitsblatt DWA - A 138 (Ausgabe April 2005 Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser) mit allen versiegelten Flächen, welche an die Versickerungantrag angeschlossen sind, unter Berücksichtigung der vorhandenen Versicherungsanlage (2.8. Art der Anlage, Material, tatsächliche Maße) zu führen. Ein Lageplan mit angeschossenen Flächen, Leitungsverlauf und Standort der Versickerungsanlage, die Berechnung nach DWA - A 138 und gegebenenfalls eine Baugrunduntersuchung sind dem Antrag beizufügen. Nicht überdachte Stellplätze, befestigte Wege und Zufahrten sind so zu errichten, dass eine Versickerung am Standort/in der Fläche erfolgt und eine Ableitung in die Versickerungsanlage ausgeschlossen wird. Es wird empfohlen, das Niederschlagswasser vor Versickerung ins Grundwasser zu stammen und zu Bewässerungszwecken auf dem Grundstück zu verwenden. Im Lageplan sind ebenfalls die Sammelbehälter mit den Speichervolumen einzutragen."

Ausführungsort

DE-18375 Prerow

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