Anfragen für ein Bodengutachten

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Datum

27.06.2025, 20:05 Uhr

Gutachtenbereich

Bodengutachten

Beschreibung

Im Rahmen unseres Bauvorhabens in der Max-Liebermann-Straße 59 wurde uns durch die Baugenehmigungsbehörde sowie im Zuge einer Altlastenauskunft aus dem Jahr 2021 die Notwendigkeit einer Neubewertung des vorliegenden Bodengutachtens aufgezeigt.

In der Baugenehmigung wird insbesondere in den Punkten 19 bis 21 auf die Verpflichtung hingewiesen, eine aktuelle Bewertung der potenziellen Risiken durch ein Fachgutachterbüro vorzulegen.

Nach erneuter Prüfung des Gutachtens – insbesondere der Risikobewertung auf Seite 7 – möchten wir Sie daher bitten, eine Neubewertung der bodenbezogenen Risiken vorzunehmen, idealerweise mit dem Ziel einer positiven Einschätzung. Diese Neubewertung ist Voraussetzung für die Kreditfreigabe durch unser finanzierendes Institut und somit maßgeblich für den weiteren Projektverlauf.

Wir bitten Sie daher um:

– ein kurzfristiges Angebot zur Erstellung dieser Neubewertung sowie

– eine Einschätzung, ob die vorliegenden Unterlagen hierfür ausreichend sind oder ob ergänzende Untersuchungen notwendig werden.

Zusätzlich benötigen wir einen Nachweis zur Regenwasser-Versickerung.

Ausführungsort

DE-04157 Leipzig

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