Bodengutachter

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Die Heranziehung eines Bodengutachters oder Baugrundgutachters ist immer dann geboten, wenn die besonderen Verhältnisse des Baugrundes erwarten lassen, dass es bei der Gründung und Errichtung des Bauvorhabens zu Problemen kommen kann. In der Regel erfolgt die Beauftragung eines Sachverständigen entweder auf das Betreiben des Bauherrn oder weil der Architekt Bodenuntersuchungen vor Planung und Ausschreibung der Leistungen verlangt. Der Bodengutachter ist verpflichtet, die geologischen Verhältnisse des Baugrundes zu untersuchen, um so dem Bauherrn und seinem Architekten wichtige Tatsachenfeststellungen zur Entscheidungsfindung zu liefern.

Der Bodengutachter untersucht den zu bebauenden Untergrund und bestimmt die Tragfähigkeit der Gündungssohle. Hierzu werden in der Regel Rammkernbohrungen auf dem Grundstück durchgeführt. Die Anzahl und Tiefe der Bohrungen hängen von den Verhältnissen des Baugrundes und der geplanten Bebauung ab. Anhand der Bohrungen werden Bodenproben entnommen, die der Bodengutachter vor Ort und gegebenenfalls im Labor hinsichtlich Korngröße und Zusammensetzung untersucht.

Anhand der charakteristischen Bodenwerte erstellt der Bodengutachter ein schriftliches Gutachten mit Angaben zu Eigenschaften und Tragfähigkeit des Baugrundes, über die zulässige Bodenpressung und über die Grundwasserverhältnisse. Weiterhin gibt das Gutachten Auskunft zur Gründung und Bauausführung sowie zur Trockenhaltung der Baugrube.

Das Gutachten kann auch Aussagen dazu treffen wie das Aushubmaterial entsorgt werden soll, ob der Baugrund sich für eine Versickerung eignet und wie die Baugrubenböschung ausgeführt werden soll.

In der Regel ist der Bodengutachter ein Geologe.

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