EG-Wasserrahmenrichtlinie und hydromorphologische Gewässerbelastungen

Die Veränderung der Gewässermorphologie ist eine der wichtigsten Ursachen für das voraussichtliche Verfehlen des guten Gewässerzustands in den Flüssen nach EG-Wasserrahmenrichtlinie.

Aus diesem Grund riefen die EU-Wasserdirektoren im Juni 2005 eine neue Aktivität ins Leben, die sich mit der Problematik der hydromorphologischen Veränderungen der Gewässer durch Wasserkraftnutzung, Schifffahrt und Hochwasserschutz auseinandersetzt. Die EU Aktivität zu „Wasserrahmenrichtlinie und hydromorphologische Gewässerbelastungen“ wird fortgesetzt (Phase 2: 2007-2009). Im Mittelpunkt der Aktivität stehen der Erfahrungs– und Informationsaustausch der Mitgliedsstaaten zur Entwicklung von flussgebietsbezogenen hydromorphologischen Entwicklungsstrategien zur effektiven Verbesserung des ökologischen Zustandes. Der Maßnahmenkatalog wird jährlich um hinzugekommene Maßnahmen ergänzt und aktualisiert. Hintergrundinformation: Im Frühjahr 2005 haben die EU-Mitgliedsstaaten im Rahmen der Bestandsaufnahme nach Artikel 5 der EG-Wasserrahmenrichtlinie die Wasserkörper in ihren Flussgebietseinheiten dahingehend bewertet, ob der gute Zustand der Gewässer bis zum Jahr 2015 ohne weitere Maßnahmen erreicht werden kann. In diese erste Beurteilung der Belastungen gingen Stoffeinträge aus punktuellen und diffusen Quellen, Wasserentnahmen und Abflussregulierungen sowie Beeinträchtigungen der Gewässerstruktur ein. Die Berichte der Mitgliedstaaten haben gezeigt, dass Veränderungen der Gewässermorphologie die wichtigste Ursache für das voraussichtliche Verfehlen des guten Gewässerzustands bei Flüssen sind. Unterstützt wird diese Einschätzung durch den hohen Prozentsatz an Gewässerabschnitten, die aufgrund ihrer gewässerstrukturellen Defizite vorläufig als erheblich verändert (heavily modified water bodies, HMWB) ausgewiesen wurden (23%). Die hauptsächlichen Beeinträchtigungen der Hydromorphologie sind nach Einschätzung der Mitgliedsstaaten erfolgt, um die Gewässer für die Schifffahrt und die Wasserkraftgewinnung sowie ihre Umgebung landwirtschaftlich nutzen zu können und vor Hochwasser zu schützen. Aus diesem Grund beschlossen die EU-Wasserdirektoren im Juni 2005 eine neue Aktivität ins Leben zu rufen, die sich mit der Problematik der hydromorphologischen Veränderungen der Gewässer durch Wasserkraftnutzung, Schifffahrt und Hochwasserschutz auseinandersetzen soll. Ziel dieser zweigeteilten Aktivität, an der sich die EU-Mitgliedsstaaten, Interessen– und Umweltverbände aktiv beteiligen, ist es: Politische Aktivität: Ermittlung von Synergien und Widersprüchen zwischen den Erfordernissen verschiedener politischer Instrumente und EU-Leitlinien in Bezug auf die Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie. Technische Aktivität: Unterbreitung von Vorschlägen zur Herleitung von effektiven hydromorphologischen Verbesserungsmaßnahmen, Charakterisierung der Beziehung zwischen sogenannten „restoration-“ und „mitigation measures“, Ableitung von Praxisempfehlungen für Maßnahmen in Bezug auf das Verschlechterungsverbot, die Verbesserung der Hydromorphologie und die Verminderung hydromorphologischer Belastungen. Im Rahmen dieser Aktivität wurde zudem ein umfangreicher Katalog an bereits durchgeführten und geplanten Maßnahmen in den EU-Mitgliedsstaaten zur Verbesserung der Hydromorphologie zusammengestellt. Die am 1. Dezember 2006 in Finnland durch die Wasserdirektoren verabschiedeten Dokumente der Phase 1 zur politischen und technischen Aktivität inklusive des Maßnahmenkatalogs sind hier verfügbar: Quelle: http://www.umweltbundesamt.de/wasser/themen/wrrl_hydro.htm

Geonet News vom 1173125872

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