Probenahme

Bodengutachten

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Probenahme

Die Umweltfaktoren Boden, Luft und Wasser werden anhand chemischer, physikalischer und biologischer Analysetechniken beurteilt. Wichtig ist insbesondere die Art der Probenahme. Die Kriterien der Probenahme sind im Bundesbodenschutzgesetz BbodSchG und Bbod-SchV, den DIN-Normen 4020 und 4021, sowie der ISO 10381-2 festgelegt. Es wird zwischen gestörte und ungestörten Proben unterschieden.

Ungestörte Proben im Schurf:

  • Stechzylindern

  • Drehbohrgerät wie Kernbohrung und Trockenbohrung

  • Linersondierung

Gestörte Proben:

  • Schneckenbohrungen

  • Trockenbohrungen

  • Rammkernsonde

  • Handbohrstock

Sediment

Marine und limnologische Sedimentprobenahme erfolgen mit dem Van-Veen-Greifer. Ungestörte horizontierte Sedimentproben werden mit dem Beeker-Sampler bzw. mit einer Fallbombe aus dem Sediment gestochen.

Bodenluft

Die Bodenluftprobenahme erfolgt nach den Bestimmungen der VDI-Richtlinie 3865. Die Probenahme kann mit dem einphasigen sowie dem zweiphasigen Verfahren durchgeführt werden. Die Luft wird je nach Vorgehensweise auf Aktivkohle adsorbiert oder in Gasmaus oder Airbag gespeichert.

Trinkwasser, Grundwasser

Die Probenahme von Grundwasser erfolgt aus einer Messstelle. Die Probenahme für Trinkwasser ist in der DIN 38402-A14 geregelt und die Probenahme für Grundwasser in der DIN 38402-13 und DIN 38402-14. Gleichfalls sollten die Bestimmungen nach DVGW Merkblatt W 121 berücksichtigt werden.

Aus offenen Gewässern können Proben mit den unterschiedlichsten Techniken wie Watertrap entnommen werden.

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