Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fassung vom 1. Juli 2000
Allgemeine Regelungen |
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1.1 | Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten die ausschließlich zwischen der Geonet GmbH (nachfolgend "Geonet") und den registrierten Geschäftskunden (nachfolgend "Nutzer") geltenden Bedingungen, soweit diese nicht durch schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien abgeändert werden. Mit der Anmeldung bei Geonet erkennt der Nutzer diese Bedingungen in der jeweils gültigen Fassung als allein maßgeblich an. |
1.2 | Geonet behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Änderungen werden bereits registrierten Nutzern per Email, Fax oder Post bekannt gegeben. Widerspricht der Nutzer den geänderten Bedingungen nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung, so werden diese in der neuen Fassung wirksam. |
Umfang der Dienstleistungen |
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2.1 | Geonet bietet Auftragnehmern und Auftraggebern ein Auftragsvermittlungs- und Informationssystem in Form einer Internetseite (nachfolgend "Geonet Bodengutachten") an. Die Geonet Bodengutachten umfassen News, ein Firmenverzeichnis und öffentliche Bodengutachten aus dem Bereich der Geowissenschaften. |
2.2 | Geschlossene Verträge zwischen den jeweiligen Nutzern erfolgen in deren alleiniger Verantwortung für Inhalt und rechtliche Wirkung und werden außerhalb der Internetseite erfüllt und abgewickelt. |
2.3 | Geonet behält sich das Recht vor, sein jeweiliges Leistungsangebot, insbesondere also Inhalt und Struktur der Plattform und der dazugehörigen Benutzeroberflächen jederzeit zu ändern oder zu erweitern, soweit hierdurch die Zweckerfüllung des mit dem Nutzer geschlossenen Vertrages nicht oder jedenfalls nicht erheblich beeinträchtigt wird. |
2.4 | Die Leistungen von Geonet schließen keine technischen Supportleistungen ein. Nimmt der Nutzer derartige Supportleistungen in Anspruch, ist über die Vergütung eine eigenständige Vereinbarung zu treffen. |
Anmeldung |
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3.1 | Voraussetzung für eine Nutzung von Geonet ist die Zulassung des Nutzers durch Geonet. Hierfür muss sich der Nutzer bei Geonet anmelden, indem er das auf der Internetseite vorhandene Anmeldeformular vollständig und wahrheitsgemäß ausfüllt. Das Ausfüllen und Absenden dieses Anmeldeformulars ist als Angebot an Geonet zum Abschluss eines Nutzungsvertrags zu sehen. Die Annahme durch Geonet erfolgt durch die Freischaltung oder die Übersendung einer entsprechenden Bestätigung an den Nutzer. |
3.2 | Der Nutzer steht dafür ein, dass die von ihm gemachten Angaben wahr und vollständig sind und wird Geonet über alle Änderungen der Anmeldungsangaben in Kenntnis setzen. |
3.3 | Ein Anspruch auf Zulassung besteht nicht. Geonet behält sich die Prüfung der Vorraussetzungen für die Zulassung vor und ist beispielsweise berechtigt, entsprechende Gewerbenachweise zu verlangen. |
Benutzung der Dienste von Geonet |
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4.1 | Mit der Zulassung gewährt Geonet dem Nutzer das nicht übertragbare, nicht ausschließliche Recht, an der Internetseite Geonet Bodengutachten teilzunehmen. Der Nutzer hat seine Angaben richtig und vollständig zu beschreiben. |
4.2 | Der Nutzer verpflichtet sich, das eigene Login und Passwort, mit dem er die bereitgestellten Dienste abrufen kann, unbedingt vertraulich zu behandeln und eine Nutzung durch Unbefugte oder für Dritte, oder über den vertragsgemäßen Umfang hinaus, zu verhindern. Andernfalls ist Geonet berechtigt, den Zugang zu sperren und bei schuldhaftem Verhalten des Nutzers diesen für den entstandenen Schaden in Regress zu nehmen. |
4.3 | Geonet räumt dem Nutzer die persönliche, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Lizenz für den Zugriff auf die Bodengutachten ein. Der Nutzer verpflichtet sich, erlangte Informationen ausschließlich für die Abwicklung eigener Geschäfte zu benutzen. Eine gewerbliche Nutzung und eine Weitergabe der Bodengutachten ist ausdrücklich ausgeschlossen. Geonet bleibt Inhaber der Rechte an den bereit gestellten Informationen. |
Nutzungsbeschränkungen |
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5.1 | Der Nutzer verpflichtet sich, keine die Rechte Dritter verletzende Inhalte, in welcher Form auch immer, zu kommunizieren. Es ist ihm untersagt, Inhalte auf die Plattform einzustellen, die gegen gesetzliche Vorschriften oder die guten Sitten verstoßen. |
5.3 | Geonet behält sich alle Rechte an der Gestaltung vor, insbesondere das geistige Eigentum an allen gegenwärtigen und zukünftigen Internetseite von Geonet, der Software, der Dokumentation sowie an allen leistungszugehörigen Schriftwerken. Der Nutzer ist nur im Rahmen des vertraglich bestimmungsgemäßen Gebrauchs zur Nutzung berechtigt. |
Datensicherheit und Datenschutz |
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6.1 | Die Server von Geonet werden regelmäßig gesichert. Dem Nutzer ist jedoch bekannt, dass für alle Nutzer im Übertragungsweg die Gefahr besteht, dass übermittelte Daten von Nichtberechtigten unbefügter Weise an übermittelte Daten gelangen. Die absolute Vertraulichkeit der übermittelten Daten ist daher nicht gewährleistet. |
6.2 | Geonet ist berechtigt, Nutzerdaten zu erheben, zu verarbeiten, zu speichern sowie zu eigenen Zwecken zu nutzen. Sie ist außerdem berechtigt, diese Daten im Rahmen der Dienstleistungen von Geonet zu veröffentlichen und weiterzuleiten sowie im Rahmen gesetzlicher Verpflichtungen den berechtigten Stellen mitzuteilen. Im übrigen werden persönliche Daten absolut vertraulich behandelt und nicht ohne gesonderte Zustimmung des Nutzers an Dritte weitergeleitet. |
6.3 | Der Nutzer seinerseits ist nicht berechtigt, sich mittels Geonet Informationen oder Daten zu beschaffen, die nicht zur Nutzung durch ihn bestimmt sind. |
Gewährleistung |
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7.1 | Geonet übernimmt weder eine Garantie für die Erfüllung von auf der Plattform zwischen den Nutzern geschlossenen Verträgen noch eine Gewährleistung für Mängel der angebotenen Waren und Dienstleistungen. Insbesondere übernimmt Geonet keine Gewähr für die Richtigkeit und/oder Vollständigkeit der von einem Verkäufer (Auftragnehmer) oder Käufer (Auftraggeber) gemachten Angaben und Erklärungen, für die Qualität und Gebrauchsfähigkeit der zu liefernden Waren oder Dienstleistungen, für deren Eignung zu einem bestimmten vom Käufer vorgesehenen Zweck und/oder dafür, dass die gelieferten Waren und Dienstleistungen keine Rechte Dritter verletzen. Auch wenn durch die Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen zu den Leistungen von Geonet ein Grundmaß an Vertrauen und Qualität gewährleistet werden soll, kann die wahre Identität der Nutzer nicht gewährleistet werden. |
7.2 | Geonet kann nicht garantieren, dass von Nutzern auf der Internetseite gestellte Antworten, Angebote oder Informationen frei von Viren, "trojanische Pferden", anderen gesetzeswidrigen oder die Datensicherheit beeinträchtigenden Inhalten sind. |
Haftung |
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8.1 | Geonet bemüht sich um ein technisch machbares Maß an Verfügbarkeit, Sicherheit und Zuverlässigkeit im Netz. Für Störungen innerhalb des Leitungsnetzes und technische Mängel im Internet übernimmt Geonet jedoch keine Haftung. |
8.2 | Die Haftung für anfängliches Unvermögen, Verzug und Unmöglichkeit wird auf die Höhe der geschuldeten Vergütung sowie auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt. |
8.3 | Im übrigen haftet Geonet unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten. Für das Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen haftet Geonet im übrigen nur im Umfang der Haftung für anfängliches Unvermögen nach § 8.2. |
8.4 | Für leichte Fahrlässigkeit haftet Geonet nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist. Für den Haftungsumfang bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht gilt § 8.2 entsprechend. |
8.5 | Eine Haftung für Datenverluste wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. |
8.6 | Geonet ist für den Inhalt von Websites Dritter, auf die in direkter oder indirekter Weise auf den Websites von Geonet verwiesen wird, nicht verantwortlich. Geonet haftet nicht für Schäden, die aus der Fehlerhaftigkeit der von den Nutzern auf der Internetseite gestellten Angebote sowie der entsprechenden Antworten entstehen. |
8.7 | Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch zugunsten der Mitarbeiter und Beauftragten von Geonet. |
8.8 | Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt (§ 14 ProdHG). |
Vertragsdauer |
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9.1 | Der diesen Bedingungen zugrundeliegende Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von beiden Parteien fristlos zum Quartalsende gekündigt werden. Im Falle von Gebührenerhöhungen hat der Nutzer in den ersten 15 Tagen nach Bekanntgabe des neuen Preissystems ein sofortiges außerordentliches Kündigungsrecht. Wird dieses Recht nicht ausgeübt, gilt die Änderung nach Maßgabe von § 2. als stillschweigend akzeptiert. |
9.2 | Bleibt der Nutzer das vereinbarte Entgelt länger als zwei aufeinander folgende Monate schuldig oder verstößt er gegen Gesetze, die guten Sitten, wesentliche Bestimmungen dieses Vertrages oder gehen Beschwerden von anderen Nutzern ein, ist Geonet zur fristlosen Kündigung berechtigt. |
Schlussbestimmungen |
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10.1 | Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zahlungs- und Erfüllungsort sowie Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Berlin, sofern der Nutzer Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuches ist. |
10.2 | Anderslautenden Bestimmungen des Nutzers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen. |
10.3 | Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Regelung ist von den Parteien durch eine wirksame zu ersetzen, deren wirtschaftlicher Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. |